IT-MAG Magnetic Material Co.,Ltd

IT-MAG Magnetic Material Co.,Ltd

FAQs auf Dual-Use-Elementen (v) (Gegenstände im Zusammenhang mit Seltenen Erden)

2025 09/17

I. Motorrotor- und Statorbaugruppen
Baugruppen, bei denen Magnete für feste Installation eingebettet, eingebettet oder auf Eiskerne/Stahlplatten eingebettet sind oder auf Eiskerne/Stahlplatten montiert sind, oder Baugruppen, die Komponenten wie Wellen, Lager, Außenhülsen, Lüfter, Zahnräder, dynamische Balanceplatten, Encoders usw. integrieren, unter die Kategorie weiterer verarbeiteter Produkte. Diese unterliegen im Allgemeinen nicht dem Kontrollbereich der Ankündigung Nr. 18.
Ii. Sensoren und verwandte Teile und Baugruppen
Sensoren oder Sensorteile und -Anbaugruppen, die Komponenten wie Chips, Leiterplatten, Klammern, Stifte, Magnete usw. in unterschiedlichem Maße integrieren und durch Prozesse wie Injektionsformung gebildet wurden, fallen unter die Kategorie weiterer verarbeiteter Produkte. Diese unterliegen im Allgemeinen nicht dem Kontrollbereich der Ankündigung Nr. 18.
III. Andere nachgeschaltete Produkte im Zusammenhang mit Seltenen Erden
Nachgeschaltete katalytische funktionelle Materialien von Seltenen erden, wie z.
"Galliumoxid-haltige Phosphoren" gelten nicht als kontrollierte Gegenstände im Zusammenhang mit Galliumoxid (es wurde zuvor klargestellt, dass nachgeschaltete Lumineszenzmaterialien von Seltenen Erden wie Phosphoren im Allgemeinen nicht dem Kontrollbereich der Ankündigung Nr. 18 unterliegen).
Downstream products equipped with magnetic suction components (containing samarium-cobalt permanent magnet materials, terbium-containing neodymium iron boron permanent magnet materials, or dysprosium-containing neodymium iron boron permanent magnet materials), such as magnetic building block toys, magnetic phone backplates, magnetic phone cases, magnetic chargers, magnetic phone shells, phone protective cases, magnetic quick-release Rückaufkleber, Tablettenständer, Diebstahl-Tag-Ablösung, elektromagnetische Klemmen, Maschinenleuchten usw. unterliegen im Allgemeinen nicht dem Kontrollbereich der Ankündigung Nr. 18.