[Ausstellende Einheit] Sicherheits- und Kontrollbüro
[Nummer des Ausstellungsdokuments] Bekanntmachung Nr. 57 des Ministeriums für Handel und Allgemeine Zollverwaltung von 2025
[Ausstellungsdatum] 9. Oktober 2025
In Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Exportkontrollgesetzes der Volksrepublik China, des Außenhandelsgesetzes der Volksrepublik China, des Zollgesetzes der Volksrepublik China und der Vorschriften der Volksrepublik China über die Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, um die nationale Sicherheit und Interessen zu schützen und internationale Verpflichtungen wie die Nichtverbreitung zu erfüllen, wurde mit Zustimmung des Staatsrates beschlossen, Exportkontrollen für die folgenden Güter einzuführen:
I. 1C909 Holmiumbezogene Gegenstände
(I) 1C909.a. Holmiummetall, holmiumhaltige Legierungen und verwandte Produkte:
1. Holmiummetall (Referenztarifcode: 28053019).
2. Holmiumhaltige Legierungen:
A. Holmium-Kupfer-Legierung;
B. Magnesium-Holmium-Legierung;
C. Holmium-Eisen-Legierung
3. Holmiumhaltige Ziele:
A. Holmium-Targets;
B. Ziele aus Holmium-Kupfer-Legierung.
4. Holmiumhaltige Permanentmagnetmaterialien.
5. Holmiumhaltige kristalline Materialien.
6. Holmiumhaltige magnetische Kühlmaterialien.
7. Holmiumhaltige magnetostriktive Materialien.
(II) 1C909.b. Holmiumoxid und seine Mischungen.
(III) 1C909.c. Holmiumhaltige Verbindungen und deren Mischungen.
II. 1C910 Erbiumbezogene Gegenstände
(I) 1C910.a. Erbiummetall, erbiumhaltige Legierungen und verwandte Produkte:
1. Erbiummetall (Referenztarifnummer: 28053019).
2. Erbiumhaltige Legierungen:
A. Erbium-Aluminium-Legierungen;
B. [Reserviert].
3. Erbiumhaltige Ziele:
A. Erbium-Targets;
B. [Reserviert].
4. Erbiumhaltige Kristallmaterialien.
5. Erbiumhaltige optische Fasermaterialien.
6. Erbiumhaltige Wasserstoffspeichermaterialien.
7. Erbiumhaltige Keramikmaterialien.
(II) 1C910.b. Erbiumoxid und seine Mischungen.
(III) 1C910.c. Erbiumhaltige Verbindungen und ihre Mischungen.
III. 1C911 Thuliumbezogene Gegenstände
(I) 1C911.a. Thuliummetall, thuliumhaltige Legierungen und verwandte Produkte:
1. Thuliummetall (Referenztarifnummer: 28053019).
2. Thuliumhaltige Ziele:
A. Thulium-Ziele;
B. [Reserviert].
3. Thuliumhaltige Kristallmaterialien.
4. Thuliumhaltige Leuchtstoffe.
(II) 1C911.b. Thuliumoxid und seine Mischungen.
(III) 1C911.c. Thuliumhaltige Verbindungen und ihre Mischungen.
IV. 1C912 Gegenstände im Zusammenhang mit Europium
(I) 1C912.a. Europiummetall, europiumhaltige Legierungen und verwandte Produkte:
1. Europiummetall (Referenztarifnummer: 28053019).
2. Europiumhaltige Legierungen:
A. Magnesium-Europium-Legierungen;
B. [Reserviert].
3. Europiumhaltige Ziele:
A. Europium-Ziele;
B. [Reserviert].
4. Europiumhaltige Leuchtstoffe:
A. Leuchtstoffe;
B. [Reserviert].
5. Europiumhaltige kristalline Materialien.
6. Europiumhaltige wasserstoffabsorbierende Materialien.
(II) 1C912.b. Europiumoxid und seine Mischungen.
(III) 1C912.c. Europiumhaltige Verbindungen und ihre Mischungen.
V. 1C913 Artikel im Zusammenhang mit Ytterbium
(I) 1C913.a. Ytterbiummetall, Ytterbiumhaltige Legierungen und verwandte Produkte:
1. Ytterbiummetall (Referenztarifnummer: 28053019).
2. Ytterbiumhaltige Targets:
A. Ytterbium-Targets;
B. [Reserviert].
3. Ytterbiumhaltige kristalline Materialien.
4. Ytterbiumhaltige optische Fasermaterialien.
5. Ytterbiumhaltige Wärmeschutzbeschichtungsmaterialien.
(II) 1C913.b. Ytterbiumoxid und seine Mischungen.
(III) 1C913.c. Ytterbiumhaltige Verbindungen und deren Mischungen.
Hinweise:
1. Zu den unter 1C909.a.2, 1C910.a.2 und 1C912.a.2 geregelten Legierungen gehören Barren, Blöcke, Stangen, Drähte, Bleche, Stäbe, Platten, Rohre, Granulat und Pulver.
2. Zielmaterialien, die unter 1C909.a.3, 1C910.a.3, 1C911.a.2, 1C912.a.3 und 1C913.a.2 geregelt sind, umfassen Platten, Röhren und andere Formen.
3. Permanentmagnetische Materialien, die unter 1C909.a.4 fallen, umfassen Magnete oder Magnetpulver.
4. Zu den Oxiden, Verbindungen und Gemischen, die unter die Nummern 1C909, 1C910, 1C911, 1C912 und 1C913 fallen, gehören unter anderem Pulver und andere Formen.
Exporteure, die die oben genannten Artikel exportieren, müssen bei der Handelsabteilung des Staatsrats eine Lizenz gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Exportkontrollgesetzes der Volksrepublik China und den Vorschriften der Volksrepublik China zur Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck beantragen.
Exporteure müssen die Echtheit der zur Zollabfertigung angemeldeten Waren sicherstellen und die Identifizierung von Exportartikeln verbessern. Bei kontrollierten Gütern müssen sie in der Bemerkungsspalte der Zollanmeldung „Dual-Use-Güter“ angeben und den Exportkontrollcode für Dual-Use-Güter angeben. Für nicht kontrollierte Artikel mit ähnlichen Parametern, Indikatoren und Leistungen müssen sie in der Bemerkungsspalte der Zollanmeldung „nicht kontrollierter Artikel“ angeben und die spezifischen Parameter und Indikatoren angeben. Bestehen Zweifel an der Vollständigkeit, Richtigkeit und Authentizität der bereitgestellten Informationen, wird der Zoll diese im Einklang mit dem Gesetz anfechten. Exportgüter werden während des Herausforderungszeitraums nicht freigegeben.
Diese Ankündigung tritt am 8. November 2025 in Kraft. Gleichzeitig wird die „Exportkontrollliste von Dual-Use-Gütern der Volksrepublik China“ aktualisiert.
Handelsministerium, Allgemeine Zollverwaltung
9. Oktober 2025
